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Ein Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV und aus § 826 BGB wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einen Dieselmotor des Typs EA 189 besteht. Der Geschädigte kann Schadensersatz im Wege der Naturalrestitution beanspruchen, muss sich dabei jedoch seine Nutzungsvorteile anrechnen lassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |