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Eine mit einer Oberfläche aus Dolomitsand gestaltete Umleitungsstrecke des Ruhrtalradweges ist im Bereich einer Kurve mit einem leichten Gefälle keine abhilfebedürftige Gefahrenstelle, wenn sie von einem durchschnittlich aufmerksamen und befähigten Radfahrer mit angepasster Geschwindigkeit gefahrlos passiert werden kann. Sind die Kurve und der Belag für einen Radfahrer aus größerer Entfernung erkennbar, muss auf diese Umstände auch nicht mit einem Warnschild hingewiesen werden. (Leitsätze des Gerichts) |