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Ein Angeklagter wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen, davon einmal tateinheitlich mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sowie vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen, wobei die Verwaltungsbehörde vor Ablauf von 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |