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Die Listen nach Schwacke und Fraunhofer können zur Bemessung der Mietwagenkosten für einen Fahrschulersatzwagen nicht zugrunde gelegt werden, da sie die Preise für Fahrschulwagen nicht abbilden. Abzuziehende ersparte Eigenaufwendungen sind auf 15 % zu schätzen, wobei 10 % durch die Anmietung eines älteren, klassentieferen und leistungsschwächeren Fahrzeugs ausgeglichen werden können. Eine erheblich höhere Laufleistung als im privaten Gebrauch ist bei einer durchschnittlichen Tagesfahrleistung von 186 km nicht anzunehmen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |