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Das Landgericht Bochum hat Angeklagte wegen Durchführung von und Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen gemäß §§ 315d Abs. 1 Nr. 1 und 2, 52 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Dabei wurde das Urteil des Amtsgerichts abgeändert, die Strafe herabgesetzt und auf die Entziehung der Fahrerlaubnisse sowie die Einziehung der genutzten Fahrzeuge verzichtet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |