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Das Landgericht Bochum hat eine Schadensersatzklage im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Diesel-Gebrauchtfahrzeugs abgewiesen. Der Kläger hatte geltend gemacht, in dem Euro-6-Fahrzeug seien mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen wie ein "Thermofenster" und eine "Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung" sowie weitere Software-Funktionen (Bit 13, Bit 14, Bit 15) verbaut. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |