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Eine Klage auf Schadensersatz wegen Beschädigung eines gepfändeten Fahrzeugs und zögerlicher Verwertung ist unbegründet, wenn der Kläger den zur Beweiserhebung erforderlichen Sachverständigenvorschuss trotz Fristsetzung nicht zahlt und die Beweisaufnahme daher nicht durchgeführt werden kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |