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Die Verweisung des Schädigers auf eine freie Fachwerkstatt ist aufgrund einer erheblichen Entfernung zwischen Wohnort und Werkstatt (hier: fast 38 km) nicht bindend. In diesem Fall kann der Geschädigte seinen Schaden auf der Basis der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt abrechnen, wenn die Rechtsverteidigung des Schädigers allein auf die Verweisung zielt und die Höhe der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt nicht bestritten wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |