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Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät TraffiStar S 350 ist ein standardisiertes Messverfahren. Die Standardisierung erfordert nicht, dass der Messvorgang anhand gespeicherter Daten rekonstruiert werden kann. Messtechnische Zusatzdaten sind aus Sicht der Konformitätsbewertungsstelle nicht erforderlich; die Möglichkeit einer nachträglichen Richtigkeitskontrolle ("Plausibilitätskontrolle") besteht über eine Befundprüfung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |