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Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät TRAFFIPAX TraffiStar S 330 ist ein sog. standardisiertes Messverfahren i.S. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081; BGHSt 43, 277 = NJW 1998, 321). Unter diesem Begriff ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGHSt 43, 277, 284). Von einem Auswerte-PC können diese Dateien über eine Netzwerkverbindung (Ethernet) von der Digitalkamera abgerufen, angezeigt und ausgewertet werden. Hierbei ist die Authentizität der Dateien gewährleistet. Im Einzelnen wird die Messung folgendermaßen vorgenommen: Als Messfühler dienen drei piezoelektrische Drucksensoren, die hintereinander in Abständen von 1 m im Fahrbahnbelag eingelassen sind und somit 3 Messstrecken s12 , s23 und s13 bilden. Der intelligente Piezo-Vorverstärker (IPV) dem die Sensorsignale zugeführt werden, führt 3 voneinander unabhängige Zeitmessungen für die Messstrecken durch. Mit der Überfahrt der Vorderachse eines Fahrzeuges über den Startsensor der jeweiligen Messstrecke wird die Zeitmessung gestartet, die Überfahrt über den jeweiligen Stoppsensor beendet sie. Beim IPV werden die analogen Drucksignale der 3 Piezokabel zunächst digitalisiert, um aus dem Verlauf insbesondere auch jeweils den Zeitpunkt der maximalen Steigung zu ermitteln. Diese Zeitpunkte werden zum Starten bzw. Stoppen der 3 Zeiten t12 , t23 und t13 verwendet. Aus diesen Zeiten und den als Konfigurationsparameter am IPV festgelegten Abständen der Piezokabel s12 , s23 und s13 werden im IPV drei Geschwindigkeitsmesswerte v12 , v23 und v13 berechnet. Der IPV führt selbständig verschiedene Plausibilitätskontrollen durch, die ggf. zu einer Annullation der Messung führen. Über eine Schnittstelle werden die drei Geschwindigkeitsmesswerte sowie der Fahrspurcode, der Fahrzeugtypcode, die Zeit t13 und eine CRC16-Checksumme, die über diese Daten gebildet wurde, an die SmartCamera weitergegeben. Die Fahrzeuge werden anhand der Impulsform des Mess-Signals bei der Überfahrt automatisch klassifiziert (Fahrzeugtypen: PKW oder LKW). Dies ermöglicht es, für diese Fahrzeugtypen automatisch zwei unterschiedliche Geschwindigkeitsgrenzwerte zur Auslösung eines Fotos zur Dokumentation einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu verwenden. Die Richtigkeit der Klassifizierung ist nicht Gegenstand der Zulassung. Der Anwender muss sich jeweils anhand der Abbildung des Fahrzeuges von der Richtigkeit der Klassifizierung überzeugen. Die digitale Fotoregistriereinrichtung SmartCamera dient zur Dokumentation einer Verkehrssituation durch ein Digitalfoto. Darüber hinaus werden die vom IPV empfangenen Daten weiter verarbeitet, gespeichert und können von einem Auswerte-PC über FTP über eine Netzwerkverbindung (Ethernet) abgerufen werden. Nach dem Empfang eines Datenstrings vom IPV wird anhand eines Checksummenvergleichs (CRC 16) die Integrität des Strings überprüft. Bei positivem Ergebnis wird dem String ein Zeitstempel hinzugefügt. Der auf einen ganzzahligen Wert abgerundete Geschwindigkeitsmesswert v13 wird mit dem vom Fahrzeugtyp (PKW oder LKW) abhängigen Fotogrenzwert verglichen. Bei Überschreitung des Grenzwertes wird ein Digitalfoto der Messsituation mit dem betreffenden Fahrzeug (eventuell mit Ausleuchtung durch einen Infrarotblitz) ausgelöst. Dieses Foto hat eine hohe Helligkeitsdynamik (12 Bit), die bei Darstellung auf einem Monitor nicht vollständig genutzt werden kann. Das Foto wird daher in eine helles Bild (zur Fahreridentifikation) und ein dunkles (zur Kennzeichenerkennung) aufgespalten. Die Bilddaten des CCD-Chips der Digitalkamera werden mittels eines Frame-Grabbers in den internen Speicherbereich der SmartCamera eingelesen. Dann werden die Messdaten als Pixelgrafiken in jeweils ein schwarz hinterlegtes Grafikfeld des digitalen Fotos eingefügt. Die Messwerte (im ASCII-Format), die Bilddaten, die MAC-ID der Ethernet-Schnittstelle und die Seriennummer der SmartCamera werden in einer gemeinsamen Datei abgelegt. Die MAC-ID und die Seriennummer dienen der Identifizierung der Anlage. Diese Datei wird anschließend digital signiert. Dabei wird als Hash-Algorithmus MD5 verwendet. Der so berechnete Hash-Wert wird mit einem RSA-Algorithmus mit geheimem Schlüssel (im System gespeichert, 1024 Bit) verschlüsselt. An die Datei werden nun diese Signatur und der Name des öffentlichen Schlüssels angehängt. Den öffentlichen Schlüssel stellt die SmartCamera bei Bedarf zur Verfügung (Abruf über den Namen des Schlüssels). Optional kann diese gesamte Datei verschlüsselt werden, was nicht Bestandteil der Zulassung ist. Schließlich wird die Datei in einem firmenspezifischen Format (SBF) in einem von außen über ein Netzwerk zugängliches Verzeichnis gespeichert. Der Auswerte-PC, der aus einem PC mit Netzwerkanbindung und einer durch die PTB zugelassenen Auswertesoftware besteht, dient der Visualisierung (Sichtbarmachung) des Beweisfotos mit den eingeblendeten Daten. Im eichrechtlichen Sinne handelt es sich hierbei um die eichpflichtige Anzeigeeinheit Zusätzlich werden die Daten in dem firmenspezifischen Format (SBF) archiviert, da nur sie (im Zusammenhang mit dem öffentlichen Schlüssel) als unveränderbare Beweismittel gelten. Das Beweisfoto kann dann auch ausgedruckt oder/und als JPEG-Datei auf einem Speichermedium gespeichert werden, um es dann weiter zu verarbeiten. Falls die abgerufene Datei von der SmartCamera verschlüsselt wurde (optional; nicht Bestandteil der Zulassung) muss diese zunächst mit einem entsprechenden Algorithmus entschlüsselt werden. Anschließend muss zur Prüfung der Integrität die Signatur überprüft werden. Hierzu wird folgendermaßen vorgegangen:
Ergab die Überprüfung der Hash-Werte eine Übereinstimmung, so liefert das Programm eine Anzeige der beiden zusammengehörigen Teilfotos mit dem schwarz hinterlegten Datenfeld und zusätzlich der Messwerte in einem separaten Textfeld. Außerdem wird als Symbol für die erfolgreiche Prüfung in der oberen linken Ecke ein Schloss eingeblendet. Die Authentifizierung der Daten kann der Bediener anhand des Kameracode (MAC-ID der Ethernet-Schnittstellenkarten) im übertragenen Datenstring durchführen. Das Messsystem kann in zwei verschiedenen Konfigurationen zum Einsatz kommen:
Werden zwei Fahrstreifen mit einer einzigen TraffiStar S 330 Anlage überwacht und fahren auf den beiden Fahrstreifen zwei Fahrzeuge nebeneinander, sorgt die sog. Prioritätsschaltung dafür, dass nur ein Fahrzeug ausgewertet wird." |
1. | In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät TraffiStar S 350, das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen worden ist, um ein standardisiertes Messverfahren handelt (vgl. OLG Hamm BeckRS 2016, 118932; OLG Schleswig DAR 2017, 47; OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 107260). |
2. | Wird ein Beweisverwertungsverbot geltend gemacht, bedarf es der Darlegung, dass der verteidigte Betroffene der Beweisverwertung in der Hauptverhandlung bis zu dem durch § 71 Abs. 1 OWiG, § 257 StPO bestimmten Zeitpunkt widersprochen hat (vgl. BGH StV 1996, 529; NStZ 1997, 502; NJW 2018, 2279; OLG Hamm NJW 2009, 242; NStZ-RR 2010, 148, 149; OLG Düsseldorf [2. Senat für Bußgeldsachen] DAR 2012, 646). |