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Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland Der Mangel eines unter offentsichtlichem Verstoß gegen das unionsrechtliche Wohnsicherfordernis erteilteren (tschechischen) Führerscheins wirkt im umgetauschten (ungarischen) Führerschein fort und steht der Anerkennung des im Wege des Umtausches ausgestellten (ungarischen) Führerscheins entgegen (§ 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a FeV analog). (Leitsätze des Gerichts) |