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Ein Anfangsverdacht für die Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO ist bei Auslösung von Fotos durch eine Poliscan-Anlage zur Überwachung eines Durchfahrtverbotes für Lkw ab 7,5 t mit Zusatz "Anlieger frei" bereits dann gegeben, wenn das Gerät die Abmessungen des betreffenden Fahrzeugs erfasst. Ein Anfangsverdacht besteht bei jedem Fahrzeug ab 7,5 t, da die Anordnung "Anlieger frei" eine Ausnahme von der Regel des Durchfahrtverbotes normiert. Eine Fehlerquote von 18,2 % bei der Erfassung von Fahrzeugen, die tatsächlich nicht unter das Verbot fallen, ist in Anbetracht des geringen Eingriffs und der öffentlichen Interessen unbedenklich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |