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Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat einen Bescheid aufgehoben, mit dem einem Kläger das Recht aberkannt wurde, im Inland von seiner in Polen erworbenen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Dem Kläger war zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden, und er hatte versucht, eine angeordnete MPU durch den Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis zu umgehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |