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Ein Angeklagter, der während der Fahrt ein Mobiltelefon am Ohr hält und nach einer polizeilichen Anhalteaufforderung zunächst weiterfährt, sich der Personalienfeststellung widersetzt, einen Polizeibeamten im Bus einsperrt und später bedroht, wird wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Nötigung und Verstoßes gegen die StVO verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |