|
Eine Klage auf Rückabwicklung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Widerruf eines Pkw-Leasingvertrags ist in vollem Umfang unbegründet, wenn die Widerrufsinformation in rechtmäßiger Weise erfolgte und die Widerrufsfrist zum Zeitpunkt der Widerrufserklärung abgelaufen war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |