Das Verkehrslexikon
Leasingfahrzeug und Betriebsgefahr
Betriebsgefahr und Leasingfahrzeug
Gliederung:
Weiterführende Links:
Betriebsgefahr - verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung
Zur verschuldensunabhängigen Halterhaftung
Leasingfahrzeug - Leasingvertrag in der Unfallschadenregulierung
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Allgemeines:
BGH v. 10.07.2007:
Ein Leasinggeber, der Eigentümer aber nicht Halter des Leasing-Kraftfahrzeugs ist, muss sich im Rahmen der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach § 823 BGB wegen Verletzung seines Eigentums am Leasingfahrzeug bei einem Verkehrsunfall weder ein Mitverschulden des Leasingnehmers oder des Fahrers des Leasingfahrzeugs noch dessen Betriebsgefahr anspruchsmindernd zurechnen lassen.
LG Karlsruhe v. 05.09.2008:
Die Leasinggeberin, die nicht selbst Halterin ist, muss sich die Betriebsgefahr des verleasten Pkw nicht gem. §§ 254 Abs. 1 BGB, 9 StVG entgegenhalten lassen. Dies ergibt sich zum einen aus dem Gesetzeswortlaut, da § 9 StVG nur von der Zurechnung bei einem Verschulden spricht. Ob sich der Eigentümer, der nicht Halter des Fahrzeugs ist, ein Verschulden des Fahrzeugführers zurechnen lassen muss, bleibt offen.
BGH v. 07.12.2010:
Der Leasinggeber und Eigentümer des Kraftfahrzeugs hat gegen den Leasingnehmer und Halter des Kraftfahrzeugs bei einer Beschädigung dieses Fahrzeugs keinen Anspruch aus § 7 Abs. 1 StVG.
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