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Der Hersteller eines Fahrzeugs mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 haftet wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB, da die Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Dies gilt auch beim Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs. Der Erwerber kann Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen, muss sich aber die Nutzungsvorteile sowie anteilige Finanzierungskosten anrechnen lassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |