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Ein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte aus §§ 826, 31 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung kann nicht festgestellt werden, wenn der Vortrag des Klägers hinsichtlich einer etwaigen unzulässigen Motorsteuerungssoftware nicht hinreichend substantiiert ist und es an tatsächlichen Anhaltspunkten für die Richtigkeit dieser Behauptung fehlt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |