|
Das Landgericht Paderborn hat entschieden, dass die von Audi verwendete 'Strategie A' im EA 897evo Motor des Audi A5 Cabriolet eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 S. 1 der VO (EG) Nr. 715/2007 darstellt, da sie die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems außerhalb der Prüfbedingungen unzulässig verringert. Der Kläger wurde wegen arglistiger Täuschung durch die Beklagte auf Schadensersatz verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |