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Die revisionsgerichtliche Überprüfung eines Urteils, das eine Strafbarkeit wegen Betruges bei der Erlangung von Fahrzeugen durch Täuschung über Bonität verneint, erfordert eine genaue Würdigung der Feststellungen zum Vorsatz des Angeklagten hinsichtlich der dauerhaften und endgültigen Verschaffung der Fahrzeuge oder lediglich der Erlangung eines Nutzungsvorteils. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |