Amtsgericht Aachen v. 18.10.2018: Ausnahmsweises Absehen vom Fahrverbot bei fahrlässigem Rotlichtverstoß mit Unfallfolgen
Das Amtsgericht Aachen (Urteil vom 18.10.2018 - 422 OWi 115/18) hat entschieden:
Bei einem fahrlässigen Rotlichtverstoß, der zu einem Unfall führte, kann ausnahmsweise gemäß § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalogverordnung von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden.