Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    



Amtsgericht Aachen v. 18.10.2018: Ausnahmsweises Absehen vom Fahrverbot bei fahrlässigem Rotlichtverstoß mit Unfallfolgen




Das Amtsgericht Aachen (Urteil vom 18.10.2018 - 422 OWi 115/18) hat entschieden:

   Bei einem fahrlässigen Rotlichtverstoß, der zu einem Unfall führte, kann ausnahmsweise gemäß § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalogverordnung von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden.

(Orientierungssatz, nicht amtlich)

Siehe auch
Rotlichtverstöße allgemein im Straf- und OWi-Recht
und
Fahrverbot bei Rotlichtverstößen - Einzelfälle


Tenor:

Die Betroffene wird wegen fahrlässigen Rotlichtverstoßes, wobei es zu einem Unfall kam, zu einer Geldbuße in Höhe von 360 € verurteilt.

Von der Verhängung eines Fahrverbotes wird ausnahmsweise gemäß § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalogverordnung abgesehen.

Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene.

- §§ 37II, 1 II, 49 StVO, 24 StVG, 19 OWiG, 132.3.2 BKatV -

Gründe:


Die Betroffene wird wegen fahrlässigen Rotlichtverstoßes, wobei es zu einem Unfall kam, zu einer Geldbuße in Höhe von 360 € verurteilt.

Von der Verhängung eines Fahrverbotes wird ausnahmsweise gemäß § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalogverordnung abgesehen.

Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene.

- §§ 37II, 1 II, 49 StVO, 24 StVG, 19 OWiG, 132.3.2 BKatV -

Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen

Quelle: Rechtsprechungsdatenbank NRWE, nrwe.justiz.nrw.de/lgs/aachen/ag_aachen/j2018/422_OWi_115_18_Urteil_20181018.html - DE:AGAC1:2018:1018.422OWI115.18.00

- nach oben -



Datenschutz    Impressum