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Das Landgericht Köln verurteilte den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung (§§ 21, 49, 249 Abs.1, 250 Abs. 1 Nr. 1b, 253, 255 StGB) unter Einbeziehung von Einzelstrafen aus einem früheren Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |