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Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist fehlerhaft, wenn es den Angaben des LKW-Fahrers maßgebliche Bedeutung beimisst, obwohl Zeugen gesehen haben, dass der Gegenstand vom LKW heruntergefallen bzw. weggeflogen ist. Das Gericht muss sich ausreichend mit allen Zeugenaussagen beschäftigen, die auf ein Herabfallen des Gegenstandes hindeuten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |