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Zur Ermittlung der objektiv erforderlichen Mietwagenkosten kann der Fraunhofer-Mietpreisspiegel als Schätzgrundlage herangezogen werden. Dieser spiegelt ein realistisches Bild der tatsächlichen Marktpreise wider, da die anonyme Befragung weniger manipulationsanfällig ist als die Schwacke-Liste. Konkrete Einwendungen gegen die Fraunhofer-Liste oder für die Schwacke-Liste müssen von der darlegungs- und beweisbelasteten Partei vorgebracht werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |