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Beurteilung der Kraftfahreignung des Fahrerlaubnisinhabers im Zeitpunkt der Entzieungsverfügung herangezogen werden. Die Maßgeblichkeit des Zeitpukts des Erlasses der Ordnungsverfügung für die Begründetheit der Anfechtungsklage schließt die Berücksichtigung nachträglicher Erkenntnisse für die Beurteilung der früheren Rechtslage nicht aus. (Leitsätze des Gerichts) |