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Die Ablage von Zeitungsbündeln mit Paketbändern auf einem öffentlichen Bürgersteig ohne ordnungsbehördliche Sondernutzungserlaubnis stellt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar. Verfängt sich ein Passant in einem solchen Paketband und stürzt, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |