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Brille - Ersatz nach Unfall und Abzug "Neu für Alt"




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Stichwörter zum Thema Unfallschadenregulierung

Einzelne Schadenspositionen in der Unfallregulierung

Abzüge "Neu für Alt"

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Allgemeines:


LG Münster v. 13.05.2009:
Eine wirtschaftliche Besserstellung liegt auch beim Austausch einer seit mehreren Jahren gebrauchten Brille vor; und zwar unabhängig davon, über wie viele Jahre Brillen von durchschnittlichen Brillenträgern oder vom betroffenen Kläger regelmäßig genutzt werden. Von einem grundsätzlich vorzunehmenden Ausgleich "Neu für Alt" ist aber abzusehen, wenn der Geschädigte aus medizinischen oder sonstigen wichtigen Gründen zwingend und sofort auf einen Ersatz der beschädigten Sache und damit – mangels Gebrauchtmarktes – auf einen Neuerwerb angewiesen ist, so dass ihm letztlich keine Dispositionsfreiheit in Bezug auf die Frage des Obs und des Zeitpunktes einer Ersatzbeschaffung bzw. der Verwendung des Schadensersatzbetrages verbleibt.

OLG Rostock v. 25.06.2010:
Für eine Sehhilfe, die aufgrund einer Verletzungshandlung unwiederbringlich abhanden gekommen ist, ist nur der Zeitwert zu ersetzen. Auch Brillen habe eine begrenzte Lebensdauer. Neben der Abnutzung unterliegen insbesondere die Brillengestelle in Material, Form und Farbe modisch sich ständig ändernden Anschauungen.

LG Augsburg v. 28.06.2012:
Bei einer unfallbeschädigten Brille ist ein Abzug Neu für Alt gerechtfertigt. Der Abzug ist in der Regel durch Abschreibung zu ermitteln. Bei Gegenständen des persönlichen Gebrauchs und Hausrats führt eine lineare Abschreibung zu angemessenen Ergebnissen. Eine Brille hat eine Nutzungsdauer von ca. 5 Jahren.

OLG Nürnberg v. 23.12.2015:
Bei Beschädigung einer Brille kann für die Anschaffung einer Ersatzbrille ein Abzug „neu für alt“ - unter dem Gesichtspunkt einer Abnutzung des alten Brillengestells sowie der Gläser - selbst dann gerechtfertigt sein, wenn für den Geschädigten modische Gesichtspunkte keine Rolle spielen. Hat sich die Sehschärfe des Geschädigten verändert und stellt sich deshalb die Anschaffung einer neuen Brille mit der Sehschwäche besser angepassten Gläsern als Vorteil dar, ist hierfür im Rahmen des Vorteilsausgleichs ein Abzug beim Ersatzanspruch vorzunehmen.

OLG Celle v. 05.08.2020:
Bei einem Unfall beschädigte Gegenstände wie z.B. eine Brille und eine Jacke unterliegen der Abnutzung, weshalb bei der Schadensbemessung ein Abzug neu für alt vorzunehmen ist. In solchen Fällen ist die Nutzungsdauer zu schätzen und in der Regel eine lineare Abschreibung vorzunehmen.

Landgericht Bielefeld v. 01.09.2023:
Zur Vorteilsanrechnung 'neu für alt' bei Beschädigung einer 30 Jahre alten Lichtzeichenanlage nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Schwandorf v. 19.04.2023:
Zur vollen Haftung des Abbiegers bei Kollision mit bevorrechtigtem Fußgänger und Beschädigung der Brille

OLG Hamm v. 06.11.2024:
Zur Erforderlichkeit von Reparaturkosten einer beschädigten Lichtzeichenanlage und zum Abzug "neu für alt"

Amtsgericht Soest v. 12.01.2022:
Zum Abzug "Neu für Alt" bei der Beschädigung eines Anpralldämpfers nach Verkehrsunfall

Landgericht Würzburg v. 13.04.2021:
Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Fahrradunfall; Abzug neu für alt bei Sachschäden; Fahrtkosten für Arztbesuche

Landgericht Kleve v. 09.09.2016:
Zur Unabwendbarkeit eines Unfalls durch hochgeschleuderten Gegenstand bei Dunkelheit und Beweiswürdigung von Zeugen- und Parteiaussagen.

Amtsgericht Bielefeld v. 09.11.2015:
Schmerzensgeld nach HWS-Distorsion; Abzug 'neu für alt' bei Brillen und Restwert bei Totalschaden

Landgericht Siegen v. 13.11.2014:
Zur Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde für über den Gehweg hängende Äste

OLG Düsseldorf v. 14.05.2013:
Schadensersatz für Lasergeräte nach Verkehrsunfall: Glaubhaftigkeit trotz fehlender Sofortmeldung und Belege

Amtsgericht Köln v. 08.06.2012:
Zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei Beeinträchtigung einer Sportausübung und Vorerkrankung nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Coesfeld v. 26.11.2008:
Zum Ersatz des Neuwerts einer Brille nach Verkehrsunfall; kein Abzug "neu für alt" bei fehlendem Gebrauchtmarkt

Landgericht Köln v. 27.03.2007:
Schmerzensgeldhöhe bei Augenverletzung nach Verkehrsunfall; Abzug 'Neu für Alt' bei beschädigten Gegenständen

Landgericht Kleve v. 23.02.2005:
Zur Schadensberechnung nach Verkehrsunfall: Kein Abzug 'Neu für Alt' bei Zaun und Ersatzkosten für Pflanzen.

Landgericht Münster v. 13.05.2009:
Brille

OLG Hamm v. 27.05.1998:
Führerhaftung

Amtsgericht Hamm v. 06.07.2018:
Neu für Alt

AG Daun v. 30.07.2025:
Bedienungsanleitung

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