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Ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 826 BGB steht dem Kläger gegen den Hersteller im Rahmen des sogenannten 'W-Abgasskandals' zu. Dies gilt auch für ein Fahrzeug, das zunächst geleast und später vom Kläger erworben wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |