|
Eine Motorsteuerung, die eine als "Strategie A" bezeichnete Aufheizstrategie aufweist, welche durch eine Vielzahl von Initialisierungsparametern so verknüpft ist, dass sie nahezu ausschließlich im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) wirksam wird, ist als unzulässige Abschalteinrichtung gemäß Art. 3 Nr. 10, 5 Abs. 2 der EG-Verordnung 715/2007 zu bewerten. Der Fahrzeughersteller ist als Genehmigungsinhaber und Hersteller für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |