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Der Nachweis einer Unfallmanipulation ist geführt, wenn durch ein verkehrsanalytisches Gutachten bewiesen ist, dass das geschädigte Fahrzeug entgegen den Angaben dessen Fahrers im Zeitpunkt der Kollision mit einem mit ca. 2 km/h zurücksetzenden LKW gestanden hat, für einen solchen Stillstand an der konkreten Stelle kein Anlass bestand und die Legende des Fahrers zum Anlass der Fahrt und dem Aufenthalt auf einem Kundenparkplatz eines Discounters nicht glaubhaft ist. (Leitsätze des Gerichts) |