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Das OLG Düsseldorf hat das Urteil des Landgerichts teilweise abgeändert und die Beklagte zur Zahlung weiterer materieller und immaterieller Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verurteilt. Dies umfasst die Zuerkennung einer Verdienstausfall-Rente, einer Haushaltsführungsschaden-Rente sowie zusätzlichen Schmerzensgeldes, wobei die Haftung dem Grunde nach zu 80 % unstreitig war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |