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Das OLG Köln hat das angefochtene Urteil des Amtsgerichts, das einen Betroffenen wegen vorsätzlicher Missachtung eines Durchfahrtverbots für Lkw unter Anwendung von Nr. 250a BKatV verurteilt hatte, mit seinen Feststellungen aufgehoben und die Sache zu erneuter Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |