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1. Der Fahrer eines PKW, der schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht hat, kann gegen den KFZ-Haftpflichtversicherer den Schmerzensgeldanspruch der unfallbedingt erheblich verletzten Beifahrerin, die in der Folge verstorben ist und deren Alleinerbe er ist, geltend machen. 2. Zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei enger verwandtschaftlicher / ehelicher Beziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem (Zurücktreten der Genugtuungsfunktion). (Leitsätze des Gerichts) |