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Das Gericht schätzt die erforderlichen Mietwagenkosten gemäß § 287 ZPO anhand des SilverDAT Mietwagenspiegels. Kosten für wintertaugliche Bereifung (Ganzjahresreifen mit M+S Symbol) sowie Zustell- und Abholkosten sind erstattungsfähig. Die Kosten für eine Haftungsbefreiung bis zu einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung sind ebenfalls erstattungsfähig, unabhängig von der tatsächlichen Versicherung des Vermieters. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |