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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die auf § 103 StPO gestützte Anordnung der Durchsuchung der Räumlichkeiten einer Rechtsanwaltskanzlei sowie gegen die Sicherstellung von Unterlagen und elektronischen Daten im Zuge interner Ermittlungen nicht zur Entscheidung angenommen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |