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Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden gegen die auf § 103 StPO gestützte Durchsuchung von Kanzleiräumen und die Sicherstellung von Unterlagen und Daten, die im Rahmen interner Ermittlungen im 'VW-Dieselskandal' gesammelt wurden, nicht zur Entscheidung angenommen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |