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Ein Landgericht verurteilt einen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeuges in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe. Angewendet wurden §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 5, 248b Abs. 1, 53 StGB sowie § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |