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Ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB im Dieselabgasskandal setzt eine besondere Verwerflichkeit des Handelns des Fahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Schadenseintritts (Fahrzeugerwerb) voraus. Diese fehlt, wenn der Käufer bei Erwerb des Gebrauchtfahrzeugs bereits Kenntnis von der Abschalteinrichtung und dem aufgespielten Software-Update hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |