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Das Landgericht hat entschieden, dass die Klägerin nicht beweisen konnte, dass eine schwere Unterzuckerung und die anschließende Verschlechterung des Gesundheitszustandes bis zum Ableben mit höherer Wahrscheinlichkeit auf einen Verkehrsunfall zurückzuführen seien, da nach Sachverständigengutachten auch andere Ursachen ernsthaft möglich seien. Die Klägerin rügte in der Berufung, das Landgericht habe sich rechtsfehlerhaft allein auf das gerichtliche Gutachten gestützt und ein Privatgutachten sowie die Einholung eines Obergutachtens unberücksichtigt gelassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |