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Ein Verweisungsbeschluss kann unverbindlich sein, wenn das verweisende Gericht das für den allgemeinen Gerichtsstand eines Beklagten zuständige Gericht fehlerhaft und ohne Überprüfung ermittelt, so dass die Verweisung offenbar irrtümlich an ein unzuständiges Gericht erfolgt. (Leitsätze des Gerichts) |