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Die Beweiswürdigung, mit der ein vorsätzlicher Verstoß gegen ein Verkehrsverbot für Schwerfahrzeuge ausgeschlossen wird, ist materiell-rechtlich unvollständig, wenn die Einlassung der Betroffenen, sie sei durch die Beschilderung verwirrt gewesen, ohne nähere Begründung akzeptiert wird, obwohl die Beschilderung widerspruchsfrei und eindeutig war. In der erneuten Hauptverhandlung ist das Geschehen auch unter dem Blickwinkel der Bußgeldvorschrift der Ziffer 250a BKat zu würdigen, welche ein qualifiziertes Durchfahrverbot für Kraftwagen mit einem die Gesamtmasse beschränkenden Zusatzzeichen in Verbindung mit zusätzlichen Verkehrseinrichtungen statuiert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |