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Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs abzüglich Nutzungsersatzes gemäß §§ 826 i.V.m. 31, 249 ff. BGB sowie Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal sind verjährt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |