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Die Klage auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeuges der Marke Mercedes Benz wegen angeblicher Manipulation im Abgasskandal wurde abgewiesen. Das Gericht sah die Temperaturabhängigkeit der Abgasrückführung ("Thermofenster") als zum Motorschutz notwendig und nicht als unzulässige Abschalteinrichtung an. Ein Mangel, eine Täuschung oder eine sittenwidrige Schädigung wurden nicht festgestellt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |