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Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass die Beklagte als Herstellerin eines Dieselmotors mit manipulierter Software im Rahmen des Diesel-Abgasskandals zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die Klägerin erwarb einen Pkw mit dieser Software und machte Ansprüche wegen sittenwidriger Schädigung und arglistiger Täuschung geltend. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |