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Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Schadensersatzanspruch aus den §§ 826, 31 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung in der aus dem Tenor ersichtlichen Höhe Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |