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Ein Anspruch auf Schadensersatz aus § 826 BGB besteht, wenn der Fahrzeughersteller einen PKW mit einer Software zur Motorsteuerung ausstattet, die den Betrieb auf einem Prüfstand erkennt und die Abgasrückführung für diesen Fall in einen Modus mit höherer Abgasrückführungsquote versetzt als im Straßenverkehr. Dies stellt eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung dar, da das Fahrzeug einen gravierenden Mangel aufweist, der die Typengenehmigung und Betriebszulassung rechtlich unsicher macht. Sittenwidrig handelt jedenfalls derjenige, der eine Sache, von deren Mangelhaftigkeit er weiß, in der Vorstellung in den Verkehr bringt, dass sie in unverändert mangelhaftem Zustand an einen ahnungslosen Dritten veräußert wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |