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Das Landgericht Aachen verurteilte den Angeklagten wegen Betruges in mehreren tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, Computerbetruges in mehreren tateinheitlich zusammentreffenden Fällen sowie Beihilfe zu diesen Delikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Zudem wurde die Wertersatz-Einziehung eines Betrags in Höhe von 44.021,43 € angeordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |