|
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Beklagte dem Kläger einen Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem sog. W-Abgasskandal schuldet, unter anderem wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Sinne von § 826 BGB. Der Kläger ist der Auffassung, dass der von ihm erworbene PKW wegen der Implementierung der streitgegenständlichen Motorsteuerungssoftware mangelhaft sei und ihm bereits durch den Erwerb des mit diesem Mangel behafteten Fahrzeugs ein Schaden entstanden sei. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |