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Ein Angeklagter wird wegen fahrlässiger Tötung in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von vier Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |