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Das Landgericht Bochum hat eine Schadensersatzklage wegen vermeintlicher Abgasmanipulation bei einem Q Diesel abgewiesen, da das streitgegenständliche Fahrzeug nicht vom sogenannten Abgasskandal betroffen sei und für dessen Motor keine Rückrufe oder Anordnungen des Kraftfahrt-Bundesamtes bestünden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |